Public Domain Day – Impressionen (II)

6. Februar 2010 von daniel

Wildprovider hat ein Video mit Impressionen vom Public Domain Day 2010 veröffentlicht:

Feb 11 – 2010 – Protest gegen Berner Übereinkunft

5. Februar 2010 von daniel

Bei Digitale Nachhaltigkeit wird zu folgendem Protest aufgerufen:

Protest gegen die Berner Übereinkunft auf dem Unteren Waisenhausplatz in Bern am 11. Februar 2010
Am Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 13:00 Uhr auf dem Unteren Waisenhausplatz wird Richard Stallman, Mitgründer von GNU/Linux einen Protest gegen die Berner Übereinkunft über das Urheberrecht führen.

Der Protest kritisiert aus mehreren Gründen die Berner Übereinkunft als inakzeptabel in der Internet-Ära:

  • Das Urheberrecht hält viel zu lang.
  • Werke sollten nur urheberrechtlich geschützt sein, falls sie eine Copyright-Notiz enthalten.
  • Der “Drei-Schritte-Test” für Ausnahmen zum Urheberrecht stellt den Urheber über die Öffentlichkeit und schränkt Freiheiten ein, die die Internet-benutzende Öffentlichkeit haben muss.

Weitere Details bei Digitaler Nachhaltigkeit

Mitbestimmung bei SUISA – 32.51% der angemeldeten Personen davon 2.3% an GV

29. Januar 2010 von daniel

Vielfach haben wir schon gehört, dass beispielsweise der Entscheid über die Erlaubnis der Nutzung von Creative Commons Lizenzen durch SUISA Mitglieder gefällt werden könnte. Wir haben deshalb uns auch einmal interessiert, wie es den genau mit den Stimmverhältnissen aussieht und nachgefragt:

“Die SUISA hat derzeit 8871 stimm- und wahlberechtigte Mitglieder sowie 18412 Auftraggeber ohne Stimmrecht (Stand 30.10.2009).

Beim Eintritt in die SUISA werden Sie zunächst Auftraggeber. Stimm- und wahlberechtigtes Mitglied sind Sie, sobald Sie über 2000 Franken Entschädigungen erhalten haben, frühestens jedoch nach einem Jahr. Wer Mitgliederstatus hat, ist automatisch stimm- und wahlberechtigt.”

Konkret sind also 32.51 % derjenigen die sich bei der SUISA angemeldet haben Stimmberechtigt. Die SUISA ist übrigens eine Genossenschaft und als Verwertungsgesellschaft müssen sie den Mitgliedern ein “ein angemessenes Mitbestimmungsrecht einräumen”

Die Anzahl Teilnehmenden an der Generalversammlung 2008 war 208. Das wären also ca. 2.3% Beteiligung der Stimmberechtigten und 0.007% der Auftraggeber und Stimmberechtigten zusammen.

Der Eintritt kosten Fr. 100.- und dann muss man 2000 Franken Entschädigung erhalten. Wie wir in einem früheren Posting schon einmal geschrieben haben, kann das für viele Auftraggeber sehr lange dauern. Nach meinen Verständnis des Jahresbericht haben im Jahre 2008 48.8% nichts erhalten. 23.2 % zwischen 1-99 sFr. Weitere Infos kann man selber im Jahresbericht der SUISA auf der Seite 11.

ACTA – Bericht vom Treffen in der Schweiz vom 12.Januar

29. Januar 2010 von daniel

Denis war am ACTA Meeting in Bern. Das Institut für geistiges Eigentum hat dazu eingeladen und darüber berichtet.

Heute war ich an der ACTA-Informationsveranstaltung beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE). Dabei haben die fünf Verhandlungsverantwortlichen vom IGE, von der SECO und der Oberzolldirektion sowie Felix Addor (Vizedirektor) und Emanuel Meyer (Rechtsdienst Urheberrecht) die im Voraus gestellten Fragen der Anwesenden Gäste beantwortet.

Sein ganzer Bericht.

Auch die Digitale Allmend war am Treffen dabei.

Zur historischen Entwicklung von Urheberrecht und Geistigem Eigentum

29. Januar 2010 von siss

Die Lesegruppe hat aus dem Report des European Communication Council ECC das Kapitel von Hannes Siegrist über die historische Entwicklung des Geistigen Eigentums gelesen. (1)

Siegrist betont gleich zu Beginn, dass es sich bei Autorschaft und Geistigem Eigentum um soziale, kulturelle und gesetzliche Konstrukte handle und setzt sich damit deutlich ab von jenen Betrachtungsweisen und Disziplinen, die den Autoren, das Werk oder das Geistige Eigentum ahistorisch als zeitlose, quasi natürliche Phänomene betrachten.

In der vormodernen Ständegesellschaft, so breitet es der Text dann aus, lag die Verfügung über Symbole und Formen von Wissen in der Hand weltlicher und kirchlicher Obrigkeiten; dieses Recht begründete sich aus Religion, Tradition und Gewohnheitsrecht. Herrscher, Päpste und freie Städte verliehen Privilegien: die Universitäten kontrollierten das medizinische und rechtliche Wissen, Zünfte das technische Wissen von Handwerkern und Kunstgewerblern, Handelsgesellschaften das Wirtschaftswissen. Dannzumal lag das Druck- oder Publikationsrecht bei Druckern und Verlegern – und nicht etwa bei den Autoren, die gerade nur gelegentlich belohnt wurden. Erst mit dem so genannten «Statute of Anne», dem eigentlichen Beginn eines Urhebergesetzes 1710 in England und ähnlichen Regelungen in Frankreich um dieselbe Zeit, wurde der Verfasser als gesetzlicher Urheber eines Werkes anerkannt. Damit wurde nicht nur der Autor über Drucker und Verleger gestellt, indem er per Vertrag die Rechte zur Reproduktion und Verbreitung seines Werkes abtreten konnte, es wurde auch die geistige Arbeit gegenüber Handels- und Handwerksarbeit höher gestellt; das Verhältnis zwischen materiellen und immateriellen Anteilen eines Werks war neu definiert.

Der Autor in einem modernen Verständnis als kreatives Individuum taucht dann aber erst in der Folge der Aufklärung auf: Die Ablösung von Traditionen und althergebrachten Mustern und ein Bewusstsein für das freie Denken bringen ihn in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Erfinder und Schöpfer von Werken eigentlich erst hervor.

Schriftsteller und Autoren haben sich in der Folge auch über die aufführenden Künstler und angewanden Künste gesetzt. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde diese Hierarchie aufgrund von Veränderungen in der Arbeitsteilung in Theater, Film und Fernsehproduktion in Frage gestellt: Produzenten, Regisseure, Schauspieler und Musiker machten den kreativen Anteil ihrer Arbeit und den Anspruch an dessen Originalität mehr und mehr geltend. Das 20. Jahrhundert schliesslich hat eine völlige Umgestaltung dessen gesehen, was als Kreativität gilt: von der seltenen schöpferischen Begabung des Genies zu einem allgemeinen menschlichen Attribut. Parallel dazu kommen in der modernen, kommerzialisierten Massen- und Populärkultur immer mehr Werke verschiedenster Gattungen unter den Schutz eines Copyrights, die oft sogar nicht einmal den Anspruch an Originalität vertreten, beispielsweise elektronisch unterstützte Mixtures von Bild und Ton.

Der Historiker der Lesegruppe merkt zum geschichtlichen Abriss des Textes kritisch an, dass er da und dort gern genauere Beispiele und Daten gehabt hätte, die Siegrist hier zumeist schuldig bleibt. Der Text ist tatsächlich sehr summarisch, zeichnet aber anschaulich und lesbar die groben Entwicklungslinien nach.

Kein Blick in die Zukunft: Die historische Forschung zeige – Siegrist weist mehrfach darauf hin – dass das Prinzip des Geistigen Eigentums eigentlich nie nur der Abgeltung der Autoren gedient habe, sondern dass der Zweck immer gleichfalls war, das dynamische Zusammenspiel von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft sicher zu stellen und einen Ausgleich zwischen den Rechten der Autoren, der Verleger und dem öffentlichen Interesse zu schaffen. (So sprach schon der «statute of Anne», der eigentliche Meilenstein in der Urheberrechtsgeschichte, einem Schriftsteller zwar ein urheberrechtliches Eigentum an seinem Werk zu, das für die nächsten 14 Jahre gesichert sein sollte. Dazu war eine Erneuerung seiner Rechte um weitere 14 Jahre möglich, solange der Autor noch lebte.) Gleichzeitig wurde aber damit auch schon der «Public Domain» geschaffen, was bedeutet, dass der Eigentümer des Urheberrechts nach Ablauf dieser Zeit auf den Gebrauch seines Werkes keinen Einfluss mehr hatte.
Befürchtungen, dass Konzepte des Geistigen Eigentums aus der Kontrolle geraten und das Ende jeder Autorschaft bevorstehe, können also durchaus in dieser Tradition der Kontroversen, aber auch Bemühungen um den Ausgleich zwischen individuellem und öffentlichem Gut gelesen werden. Das Veränderungspotential der Digitalisierung und des Internets ist aber auch in diesem Bereich gewaltig und äusserst dynamisch. Nicht nur wird die vorherige Zuschreibung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werken zu traditionellen Berufsständen und Inhabern mehr und mehr in Frage gestellt und ist der Schutz entlang nationaler Grenzen kaum mehr zu gewährleisten. Wenn der Wert einer Autorschaft heute weniger durch deren intellektuelle Errungenschaft bestimmt wird als durch die Nachfrage, verändern sich auch soziale, ökonomische und kulturelle Rangordnungen. Wie unter diesen veränderten Bedingungen produktive Begleichungen zu gewährleisten wären, lässt der Text verständlicherweise offen.

1 Hannes Siegrist: The History and Currrent Problems of Intellectual Propery (1600-2000); in: Axel Zerdick … et al.: E-Merging Media. Communication and the Media Economy of the Future. European Communication Council Report. Berlin, 2005. (D: E-Merging Media. Kommunikation und Medienwirtschaft der Zukunft. Berlin, 2004).

European Communication Council ECC: Gruppe vorwiegend europäischer Kommunikationswissenschaftler. Der erste ökonomisch ausgerichtete Bericht «Die Internet-Ökonomie – Strategien für die digitale Wirtschaft» erschien 1999 als European Communication Council Report und befasste sich mit dem Einfluss neuer Technologien auf die Medien- und Kommunikationsindustrie. Dieser dritte Bericht des ECC untersucht aus unterschiedlichen Blickwinkeln den Wandel der Medienlandschaft.

Hannes Siegrist: Prof. Dr. habil., Universität Leipzig, Bereich vergleichende Kultur- und Gesellschaftsgeschichte

Public Domain Manifest veröffentlicht

25. Januar 2010 von daniel

Communia hat das Public Domain Manifest veröffentlicht. Das Public Domain Manifest soll daran erinnern, dass es einen gemeinsamen Pool von Werken gibt, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder die frei verwendet werden dürfen. Das Manifest beschreibt was der Public Domain ist und gibt Vorschläge zur Förderung des Public Domains.

The Public Domain Manifesto aims at reminding citizens and policy-makers of a common wealth that, since it belongs to all, it is often defended by no-one. In a time where we for the first time in history have the tools to enable direct access to most of our shared culture and knowledge it is important that policy makers and citizens strengthen the legal concept that enables free and unrestricted access and reuse.

Zum Public Domain Manifest

Bericht und Protokoll Meeting Creative Commons Switzerland 18.1.2010

24. Januar 2010 von daniel

Am Montag 18.1.2010 hatten wir eine rege Diskussion mit vielen an Creative Commons Switzerland interessierten Personen. Debatiert wurde über viele verschiedene Themen, wie weitere Bekanntmachung von Creative Commons, Organisation, Veranstaltungen und Projekte von Teilnehmenden. Weitere Infos gibt es im Protokoll.

Illegales Filesharing: Internetbenutzerin verurteilt

20. Januar 2010 von daniel

Indymedia berichtet über die Verurteilung einer Person im Tessin zum Thema Filesharing

Sie hatte 270 Videos und 4′200 Musikstücke heruntergeladen

BELLINZONA – Es handelt sich um eine absolute Premiere für den Kanton Tessin und um einen der ersten Fälle in der ganzen Eidgenossenschaft. Eine Achtzehnjährige aus der Gegend von Locarno wurde verurteilt, weil sie verschiedene P2P (“peer to peer”) Programme verwendet hatte, um Tausende von Audio- und Videodateien herunterzuladen und Andern zur Verfügung zu stellen.
Wie RSI [Radiotelevisione Svizzera Italiana] berichtet, hat sich die Jugendlich schuldig gemacht, 270 Videos und 4′200 Lieder heruntergeladen und weitergegeben zu haben; eine Tat, für welche das Mädchen zu einer Strafe von 30 Tagessätzen verurteilt wurde, bedingt auf Bewährung, und zur Zahlung einer Strafe von 400 Schweizer Franken. Da der Entscheid nicht angefochten wurde, tritt der vom Gerichtsbeisitzer Amos Pagnamenta unterzeichnete Beschluss unmittelbar in Kraft. Ein Urteil, das allen Download- und Filesharing-Liebhabern als Mahnung dienen wird; Wer ein P2P-Programm benutzt, ist dieser Gefahr ausgesetzt, angesichts der Tatsache, dass die Anzeige einer der Gesellschaften zum Schutz der Autorenrechte genügt.

18.1.2010 – Meeting Creative Commons Switzerland

3. Januar 2010 von daniel


Creative Commons Switzerland
kümmert sich um alle Belange rund um Creative Commons in der Schweiz. Dazu gehört unter anderem die Anpassung der Lizenzen an das Schweizerische Recht, Unterstützung von Nutzenden der Lizenz oder Informationskampagnen. Aktuell ist Creative Commons Switzerland beim Verein Digitale Allmend angesiedelt. Im letzten Jahr hatten wir einige Vorträge gehalten und an der Übersetzung der Lizenzen gearbeitet. Creative Commons Switzerland möchte im neuen Jahr aktiver werden und benötigt dazu dringend Personen oder Gruppierungen, welche bereit sind mitzuarbeiten.

Creative Commons Switzerland lebt aktuell nur von der freiwilligen Mitarbeit. Mitarbeiten kann man in verschiedenen Bereichen, wie Anfragen beantworten, Informationsmaterial aufbereiten (Blog, Webseite, FAQ), Treffs organisieren, Vorträge etc.

Neben den Aktivitäten in der Deutschsprachigen Schweiz, würden wir auch gerne aktiv in der Westschweiz oder im Tessin werden. Bisher waren unsere Aktivitäten in diesen Regionen eher beschränkt. Es ist uns ein Anliegen im 2010 in diesen Gebieten aktiv zu werden.

Falls Du mitarbeiten möchtest, so sende bitte einfach ein Mail an anfrage(—)allmend.ch

Wir organisieren gerade einen Treff in Zürich am 18.01.2010. Du bist herzlich eingeladen am Treff teilzunehmen. Es bietet sich dort die Möglichkeit sich gegenseitig kennenzulernen und Ideen auszutauschen.

Der Treff findet statt:
Datum: Mo. 18. Januar 2010
Zeit: 19:00 – 21:00
Ort: ETH Zurich, Hauptgebäude, HG F33.5 (3) (Danke an project21 für den Raum)

Public Domain Day – Erste Eindrücke und Videos

2. Januar 2010 von daniel

Roger von KulturTv hat die ersten Impressionen zum gut besuchten Public Domain Day veröffentlicht.

Auch ein Interview hat er mit uns gemacht:

Link: Public Domain Day 2010 - Was ist das?