FAQ: SUISA und Creative Commons

23. Oktober 2006 von felix

Nun haben wir die Antworten von Suisa zu den FAQ, die wir ihnen Anfang Oktober geschickt haben, erhalten. Vielen Dank an Poto Wegener, Leiter Urheberabteilung SUISA.

1.Ist es möglich, als SUISA-Mitglied einzelne Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen?

Nein. Der Mitgliedschaftsvertrag mit der SUISA hält fest, dass der Urheber alle seine Werke anmelden muss. Die SUISA wird vertraglich verpflichtet, die ihr im Vertrag eingeräumten Rechte an allen Werken des Urhebers wahrzunehmen.
Eine andere Handhabung, eine „à la carte-Wahrnehmung“, hätte folgende Konsequenzen: Obwohl der Urheber einzelne seiner Werke ausnimmt, entstehen der SUISA diesbezüglich Verwaltungskosten; beispielsweise durch das Heraussuchen dieser Werke aus den Sendemeldungen der SRG. Da mit den Werken kein Umsatz erzielt wird, würden die entsprechenden Kosten zulasten jener Urheber gehen, die keine CC-Lizenz vergeben. Dies wäre unsozial!

1.Welche Werknutzungen gestattet eine CC-Lizenz?

Unabhängig von der Art und Weise der CC-Lizenz gilt folgendes: Bezugspunkt der Lizenz sind nur die Rechte der Urheber am Werk, nicht aber die Rechte der Interpreten und der Tonträgerfirma an den Aufnahmen dieser Werke. Diese sog. verwandten Schutzrechte müssen auch bei Vorhandensein einer CC-Lizenz zusätzlich eingeholt werden. Ohne entsprechende Einwilligung kann der Urheber mit der CC-Lizenz nur erlauben, dass Noten seines Werkes verwendet werden.

Graphik: Poto Wegener

3.Als Label veröffentlichen wir auf unserer Seite CC-lizenzierte Musik? Müssen wir Entschädigungen zahlen?

Massgebend ist nicht, ob die Werke auf der Website mit einer CC-Lizenz versehen sind, sondern ob der Urheber im Einzelfall vor der Vergabe der Lizenz bereits Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist oder nicht. Im Falle von Werken deren Rechte von einem Urheber der SUISA oder einer anderen Gesellschaft anvertraut wurden, besteht eine Zahlungspflicht.

4.Falls ich aus der SUISA austrete, kann ich dann meine bisherige Musik neu unter CC lizenzieren?

Ja. Kündet ein Urheber den Wahrnehmungsvertrag, so nimmt er sämtliche Rechte wieder selbst wahr. Es steht ihm sodann frei, seine Werke mit einer CC-Lizenz zu versehen. Zu beachten ist folgendes: Veröffentlicht er die Werke unter einer „non-commercial“-Lizenz dürfte es ihm dennoch verwehrt bleiben, für kommerzielle Nutzungen Urheberrechtsentschädigungen zu verlangen; so wird beispielsweise kein Radiosender, der die Werke des Urhebers spielt, bereit sein, mit diesem einen Vertrag über die Werknutzung abzuschliessen.

5. Ich habe bereits Musik unter CC lizenziert, kann ich noch der SUISA beitreten?

Ja. Mit dem Mitgliedschaftsvertrag räumt der Urheber der SUISA zwar auch die Rechte an den früher geschriebenen Werken ein. Hat er Rechte an diesen Werken aber bereits einem Dritten eingeräumt (z.B. mit einer CC-Lizenz), so werden diese nicht vom Vertrag mit der SUISA erfasst. Solche früheren Rechtsübertragungen müssen bei Vertragsunterzeichnung der SUISA allerdings mitgeteilt werden.

6.Ich betreibe ein Webradio mit nur CC-Musik. Muss ich SUISA-Entschädigungen zahlen?

Nein, sofern an sämtlichen gespielten Werken kein Urheber oder Verleger beteiligt ist, welcher Mitglied der SUISA oder einer anderen ausländischen Verwertungsgesellschaft ist.

7. Ein Radio spielt meine CC-Musik. Muss das Radio dafür Pauschalabgaben zahlen, und wenn ja, kommen diese mir als Künstler zu Gute?

Ja, sofern der Urheber Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist: Das Radio zahlt eine Pauschale. Dieses Geld wird auf jene Werke verteilt, die auf der Programmliste des Senders angeführt werden. Da weder das Radio noch die SUISA diese Listen mit Tausenden von Songs nach CC-Werken durchsucht, wird der Urheber für diese Werknutzung entschädigt – möglicherweise entgegen der von ihm benutzten Lizenz.
Nein, falls der Urheber nicht Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist.

8.Ich veröffentliche alle meine Stücke unter CC-Lizenzen und bin nicht Mitglied der SUISA. Ist es möglich, einen Anteil an den Ausschüttungen aus der Leerträgerentschädigung zu erhalten, ohne Mitglied der SUISA zu werden?

Nein. Die von der SUISA eingezogenen Urheberrechtsentschädigungen werden nur an Mitglieder verteilt.
Aufgrund der Bestimmung in Art. 20 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes kann die Leerträgerentschädigung nur von einer Verwertungsgesellschaft, nicht aber von Urhebern selbst einkassiert werden. Nichtmitgliedern entgehen diese Entschädigungen deshalb auf jeden Fall.

9.Darf ich einen Sample eines SUISA lizenzierten Stückes in einen Song einbauen, den ich mit Zustimmung des gesampelten Künstlers unter CC veröffentlichen will?

Nein. Denn die CC-Lizenz zur Nutzung des Samples bezieht sich nur auf die Rechte am Werk, also der Komposition der Vorlage. Nicht von der Lizenz erfasst ist hingegen die Aufnahme dieses Werkes. Will man den Sample legal verwenden, muss man daher zusätzlich die Rechte an der Aufnahme bei den Interpreten bzw. bei der Tonträgerfirma der Vorlage anfragen.

10 .Kann ich als SUISA-Mitglied einen Song unterschiedlich lizenzieren, etwa CC non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Nein. Wie bereits erwähnt, muss der Urheber gemäss dem Mitgliedschaftsvertrag alle Werke der SUISA melden. Es steht ihm zwar offen, einzelne Rechte vom Vertrag auszunehmen, doch gelten solche Ausnahmen sodann für alle seine Werke. Zu beachten ist ausserdem, dass die von CC vorgesehene Unterteilung in commercial und non-commercial aus dem anglo-amerikanischen Recht stammt und mit dem kontinentaleuropäischen Recht nicht kompatibel ist. Dieses nimmt eine Unterteilung in öffentliche und private Nutzungen vor.

11.Ich drehe einen Dokumentarfilm und im Hintergrund läuft Musik. Kann ich den Film noch unter CC veröffentlichen?

Dies ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: Der Urheber des Musikwerkes ist nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft und stimmt der CC-Lizenzierung zu. Ausserdem müssen die Interpreten und der Produzent der verwendeten Aufnahme ebenfalls eine solche Nutzung gestatten.

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13 Reaktionen zu “FAQ: SUISA und Creative Commons”

  1. FALK stands for FUCK ART, LET’S KILL! » Die Schweizer…

    [...] …sind manchmal gar nicht so langsam wie ihr Ruf Nebenan gibts eine feine FAQ bezüglich SUISA und Creative Commons. Die Antworten dürften hierzulande (sofern der GEMA mal gestellt) ziemlich ähnlich ausfallen. Mein Fazit: Entweder oder – was anderes lassen die Verwertungsgesellschaften nicht gelten. Und die GVL äußert sich ja auch *noch* nicht dazu (Wissen die eigentlich schon, dass es Internet gibt?) [...]

  2. Nur mein Standpunkt » SUISA und CC

    [...] Seltsam, dass das noch keiner gesehen hat, das könnte nämlich für die Debatte um CC und GEMA hier in Deutschland durchaus auch einige Impulse geben. Das Blog Allmend hat sich hingesetzt, der SUISA – die Gema in der Schweiz – einige Fragen gestellt und die erste Antwort auf die Frage wie das mit CC und SUISA aussieht lässt schon ahnen wohin die Richtung bei uns wohl auch gehen wird, da sind beide Gesellschaften ähnlich gestrickt: 1.Ist es möglich, als SUISA-Mitglied einzelne Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen? Nein. Der Mitgliedschaftsvertrag mit der SUISA hält fest, dass der Urheber alle seine Werke anmelden muss. Die SUISA wird vertraglich verpflichtet, die ihr im Vertrag eingeräumten Rechte an allen Werken des Urhebers wahrzunehmen. [...]

  3. Prospero

    Danke für die Mühe – wenn die GEMA in Deutschland mal auch endlich eine Stellungnahme veröffentlichen würde, wobei es wohl ziemlich genau auf dieselben Antworten hinausläuft vermute ich mal stark, wären wir schon mal einen Schritt weiter was das angebelangt. Bisher gibts ja nur das Gerücht, dass CC-Lizenzen die GEMA ausschließen und wenn ich mir das hier ansehe vermute ich stark, dass sich das auch in Deutschland ähnlich verhalten wird.
    Ad Astra

  4. mich

    Das heisst für mich ganz konkret :

    Die Suisa hat für mich ausgedient, Da Sie mich als Künstler, der auch Tracks unter CC veröffentlichen will, nicht unterstützt. (Was in anderen Ländern ja durchaus funktioniert)
    Die Suisa gibt vor, die Interessen ihrer Musiker zu unterstützen (was sie von mir aus gesehen nicht tut)

    Eine eigene Verwertungsgesellschaft muss her, die auch CC unterstützt. Wenn nämlich ein Song von mir am Radio kommerziell gespielt wird, möchte ich auch Tantiemen dafür bekommen. Solange dies die Suisa nicht für mich tut, sehe ich keinen Grund, ihr meine Rechte abzugeben.

  5. electroboy.BLOG » Blog Archive » SUISA + Creative Commons

    [...] Referenz-Dokument [...]

  6. netzpolitik.org: » FAQ zu SUISA und Creative Commons » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.

    [...] Das wollte ich schon viel früher bloggen: Die Digitale Allmend hat eine FAQ zum Thema “SUISA und Creative Commons” veröffentlicht. SUISA ist das schweizer Äquivalent zur deutschen GEMA – eine Verwertungsgesellschaft für Musik. [...]

  7. Blog über Netz » Blog Archive » Dock18#12

    [...] Die 80 Kandidatinnen und Kandidaten, die dieses Jahr wieder in den Kategorien Staat, Business, Arbeitsplatz und Lebenswerk für den Big Brother Awards nominiert sind, freuen sich schon jetzt nicht. Die Preisverleihung findet am 16. November zum ersten Mal in Basel statt. Mit den satirischen “Preisen, die keiner will” zeichnet ein Organisationskomitee jedes Jahr die schlimmsten Datenschutzverletzungen aus [1]. Die beliebtesten Tracks aus dem Netz gibts zum ersten Mal am 17./18. November in der Roten Fabrik im Rahmen des Netlabelfestivals live zu hören. Neben Konzerten, Panel und Ausstellung findet auch ein Audiobrunch im DOCK18 statt [3]. Prof. Kevin Warwick kommt zum ersten Mal auf Besuch in den Studienbereich Neue Medien und hält am 22.November einen Vortrag über Upgrading Humans, die technischen Realitäten und eine neue Moral [2]. Während die digitale Allmend zum ersten Mal die wichtigsten Fragen zu kreativen Lizenzen formulierte, hat die SUISA diese (die Fragen) freundlicherweise auch schon beantwortet [4]. Soviel ist mir eingefallen zur Schweizer Medienkultur der nächsten Tage. Und nicht vergessen: Zum ersten Mal bitte immer kommen, mit oder ohne! [...]

  8. Gunnar

    Hi,

    die Situation bzgl. Verwertungsgesellschaften ist für den heutigen Multimedia-Komponisten mehr als nur unerfreulich. Wenn man z.B. gleichzeitig Musik für Computerspiele und Filme machen will, hat man ein Problem: Im Game-Business hat man als GEMA-Mitglied schlechte Karten und im Film-Business als Nicht-GEMA-Mitglied. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass es in USA Verwertungsgesellschaften gibt, die dem Komponisten die Entscheidung überlassen, welche Stücke er bei ihnen registriert und welche nicht. So kenne ich inzwischen einige Musiker, die sich eine Steuernummer (ITIN) in den USA besorgt haben und dort einer Verwertungsgesellschaft beigetreten sind. Meine Meinung: Die im deutschsprachigen Raum tätigen Verwertungsgesellschaften sind von ihren Statuten her Dinosaurier, die auf kurz oder lang vom Aussterben bedroht sind, wenn sie sich nicht anpassen. Schließlich sollen sie ein Dienstleister für den Komponisten sein und nicht für die Fernseh- und Rundfunksender.

    Im übrigen möchte ich noch etwas zu der folgenden Aussage sagen:

    “Bezugspunkt der Lizenz sind nur die Rechte der Urheber am Werk, nicht aber die Rechte der Interpreten und der Tonträgerfirma an den Aufnahmen dieser Werke. Diese sog. verwandten Schutzrechte müssen auch bei Vorhandensein einer CC-Lizenz zusätzlich eingeholt werden. Ohne entsprechende Einwilligung kann der Urheber mit der CC-Lizenz nur erlauben, dass Noten seines Werkes verwendet werden.”

    Das mag ja stimmen, vernachlässigt aber voll und ganz den Aspekt, dass es heutzutage Komponisten gibt, die mit Hilfe von moderner Software und Sample Libraries ihre Musik komplett ohne Mitwirkung irgendwelcher Interpreten am PC oder MAC erschaffen. Eine Tonträgerfirma haben sie auch nicht, denn die Musik wird in digitaler Form ins Netz gestellt. Dass er mit der CC-Lizenz nur erlaubt, die Noten seiner Musik zu verwenden, halte ich für falsch. Es geht um die Nutzung der zum Download angebotenen Datei für bestimmte Zwecke.

    Beste Grüße,
    Gunnar.

  9. musikdieb.de » Post von der Gema: Gebühren für Musikdieb.de?

    [...] In dem ersten Telefonat (gestern) sagte man mir, ich solle eine Liste der Komponisten der Stücke übersenden. Heute rief ich noch einmal an und fragte, wie ich denn die Komponisten in Erfahrung bringen solle bzw. ob es nicht reicht, den Interpreten und das Stück zu nennen, und gegebenenfalls die freie Lizenz zu nennen, unter der das Stück steht. Soweit ich weiss, herrscht die Auffassung vor, dass freie Lizenzen nicht kompatibel mit der Gema sind, was z.B. in der Schweiz wohl auch so zu sein scheint. Ist ja auch logisch, da die Creative Commons Lizenz mir ausdrücklich das “vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen” erlaubt. Aber die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hat dazu meines Wissens nach noch keine Stellungnahme veröffentlicht (bin dankbar für Hinweise!). [...]

  10. FAQ: SUISA und Creative Commons (Teil 2) - Digitale Allmend

    [...] Bereits im Oktober 2006 haben wir eine FAQ zu Creative Commons und SUISA veröffentlicht, in der die grundlegendsten Punkte angesprochen wurden. Im 2. und 3. Teil dieser Serie haben wir nochmals genau nachgefragt und wollten von der SUISA wissen, wie es im Detail aussieht. Poto Wegener (Leiter der Urheberabteilung bei der SUISA) war so freundlich, uns auch diese Fragen ausführlich zu beantworten. 1.) Im Jahresbericht der SUISA von 2005 ist zu lesen, dass über 70% der Urheber weniger als CHF 500.- und rund 44% weniger als CHF 100.- verdient haben. Würden sie einem Musiker, der so wenig von der SUISA ausbezahlt bekommt trotzdem raten, SUISA-Mitglied zu bleiben? [...]

  11. SUISAfrei.ch

    Was man als Songwriter über die SUISA wissen muss…

    Laut SUISA-Jahresbericht verdient der weitaus grösste Teil aller SUISA-Mitglieder weniger als CHF 500.– jährlich, ein beachtlicher Teil sogar weniger als CHF 100.–. Da stellt sich doch schon mal die Frage, ob das überhaupt die Mühe wert…

  12. FAQ: SUISA und Creative Commons (Teil 3) - Digitale Allmend

    [...] geht es zum 1. Teil und zum 2. Teil der FAQ. Zudem gibt es einen Artikel zum SUISA Jahresbericht 2006 in unserem Blog. [...]

  13. Creative Commons » Blog Archive » Creative Commons Links

    [...] Fragen an SUISA Fragen: http://blog.allmend.ch/2006/10/01/faq-suisa-und-creative-commons/ Antworten: http://blog.allmend.ch/2006/10/23/faq-suisa-und-creative-commons-2/ [...]

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