16. Februar 2007 von bernhard
Wie berichtet, hat die IFPI an DJs in der Schweiz einen Vertrag zur «Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit» zugeschickt. Die IFPI vertritt nach eigenen Angaben einen Grossteil der Tonträgerproduzenten in der Schweiz. In dem Brief wurden die betroffenen DJs aufgefordert, den Vertrag bis zum 19. Febraur 2007 zu unterschreiben. Anderfalls wird mit zivil- und strafrechtlicher Verfolgung gedroht.
Plärrr Studio Productions waren so freundlich, uns eine Kopie des Briefes zur Verfügung zu stellen. Die Vereinbarung enthält einige interessante Punkte:
Der DJ muss der IFPI von jeder Promo-CD unaufgefordert eine kostenlose Kopie zusenden.
Wenn der DJ Hörproben eines Sets zwecks Promotion auf seine Website stellt, ist «die Spieldauer eines jeden Ausschnitts auf eine Dauer von 60 Sekunden limitiert.»
«Die Anzahl der gleichzeitig auf der Website angeboteten Hörproben ist auf 5 Stück beschränkt.»
«Die Wahrnehmbarmachung via Internet wird mit einer Software bzw. Website-Gestaltung realisiert, die sicherstellt, dass ein Herunterladen (“Download”) oder Speichern [..] verhindert wird.»
«Jede Tonaufnahme darf nur einmal je “Anklicken” wahrnehmbar sein.» Eine automatische Wiederholung (“Schleife”) der jeweiligen Ausschnitte oder die Verwendung als Hintergrundmusik der Website ist nicht gestattet.
Die Berechtigungen beziehen sich ausschliesslich auf das HTTP-Protokoll (ob HTTPS damit auch gemeint ist, steht nicht).
Auf der Website müssen Links zu den Websites von IFPI, SUISA und SWISSPERFORM plaziert werden.
Der «DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).»
«Das Speichern (“Hosting”) [..] ist ausschliesslich auf einem Server mit Standort in der Schweiz gestattet.»
Der «DJ darf ausschliesslich Tonaufnahmen zur Vervielfältigung verwenden, die nicht aus [..] Online-Tauschbörsen stammen.»
«Tonaufnahmen, die mit einem Kopierschutz- oder einer sonstigen Schutzvorrichtung versehen sind, der ihre Vervielfältigung verhindert, dürfen nicht kopiert werden.»
«Tonaufnahmen dürfen nicht mit Videoaufnahmen zusammengeführt werden.»
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am Freitag, den 16. Februar 2007 um 18:23 Uhr veröffentlicht
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Am 16. Februar 2007 um 19:19 Uhr
[...] Im Blog der Digitalen Allmend wurden nun die Briefe veröffentlicht. Auch wurden einige interessante Punkte des Vertrags zusammengestellt: [...]
Am 16. Februar 2007 um 23:34 Uhr
Mir fiel hier grad was auf:
Das würde dann ja ein Verbot des Auflegens von mit DRM versehenen Tonträgern bedeuten oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?
Am 17. Februar 2007 um 11:12 Uhr
Das habe ich mich auch gefragt. Es kann aber auch sein, dass sie damit ein Kopieren ausserhalb der erlaubten Kopien mittels DRM gedacht haben (z.B. wie bei iTunes). Ich denke jedoch, dass der Vertrag einfach ein Katalog von Maximalforderungen ist und die praktischen Konsequenzen für DJs etc. gar nicht bedacht wurde.
Am 17. Februar 2007 um 11:54 Uhr
Thanks for the info, Bernhard. I have quoted this post in “Contratto” pro/imposto dall’IFPI ai DJ svizzeri on the Noi Media blog.
The IFPI contract invokes Art. 36 (“Rechte des Herstellers oder der Herstellerin von Ton- und Tonbildträgern”) of the Swiss Copyright law. It would be interesting to have a lawyer’s opinion about its applicability to the case at hand, in particular about limitations of this applicability due to Art. 25 (“Zitate”) of the same law. And about the legal justification of the part that says that DJs can only use citations on a web site if the site is hosted by a Swiss ISP.
Am 17. Februar 2007 um 14:29 Uhr
[...] via: Digitale Allmend und netzpolitik.org [...]
Am 17. Februar 2007 um 15:16 Uhr
und der letzte punkt scheint die Sparte der vjs (womit ich nicht die Musikfernsehmoderatoren, sondern die Live-Videokünstler meine) gleich im Keim ersticken zu wollen…
Am 17. Februar 2007 um 18:58 Uhr
[...] Die IFPI hat einen Vertrag bezüglich der “Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit” aufgesetzt, und diesen an den Großteil der DJs in der Schweiz geschickt, mit der Bedingung ihn bis zum 19.2.2007 zu unterschreiben. Die IFPI vertritt laut eigener Aussage “einen Grossteil der Tonträgerproduzenten in der Schweiz“. Digitale Allmend hat eine Kopie des Vertrages erhalten, der u.a. folgende haarsträubende Punkte enthält: # Wenn der DJ Hörproben eines Sets zwecks Promotion auf seine Website stellt, ist die Spieldauer eines jeden Ausschnitts auf eine Dauer von 60 Sekunden limitiert. … # Jede Tonaufnahme darf nur einmal je “Anklicken” wahrnehmbar sein. Eine Wiederhohlung der jeweiligen Ausschnitte oder die Verwendung als Hintergrundmusik der Website ist nicht gestattet. … # Der DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files). [...]
Am 19. Februar 2007 um 08:11 Uhr
[...] via de-bug i found these articles on blog.almend and netzpolitik regarding the letters that have recently been sent to swiss DJs by the IFPI – the IFPI in this case meaning the swiss chapter of the International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms, a music rights organisation associated with the RIAA. in these letters 200 swiss DJs were asked to return an attached contract signed or face legal prosecution. bellow, in german, is a list of some of the demands contained in this contract [via]. [...]
Am 20. Februar 2007 um 13:18 Uhr
“Tonaufnahmen, die mit einem Kopierschutz- oder einer sonstigen Schutzvorrichtung versehen sind, der ihre Vervielfältigung verhindert, dürfen nicht kopiert werden.”
Oft lassen sich CDs mit Kopierschutz nicht auf DJ-CD-Player abspielen. Dann heisst diese Bestimmung, dass ein DJ mit gewöhnlichen HiFi-CD-Playern auflegen muss, wenn er nicht gegen diese Bestimmung verstossen will!
Die IFPI reagiert Panisch auf neue Entwicklungen anstatt sie versucht auf neuen Wegen davon zu profitiren!
Am 22. März 2007 um 23:05 Uhr
[...] Vor einem Monat hat die IFPI Schweiz an verschiedene DJs einen «DJ-Vertrag» zugeschickt, und sie «für Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit» kräftig zur Kasse gebeten. Dies hat viele DJs verunsichert. Nach wie vor gibt es viele offene Fragen. Um etwas Klarheit zu schaffen, haben wir die IFPI gebeten, uns 19 Fragen zu beantworten. [...]
Am 25. April 2007 um 16:49 Uhr
[...] Vor einiger Zeit hat die IFPI Schweiz DJs einen Brief geschickt. Die DJs wurden aufgefordert einen Vertrag mit der IFPI zu unterzeichnen und der IFPI Geld für das Kopieren von Musikstücken zu bezahlen. Die Digitale Allmend hat bei der IFPI Schweiz nachgefragt und nun Antworten auf ihre Fragen erhalten. Einige Ausschnitte aus den teilweise eher ausweichenden Antworten: … 2.) Nach welchen Kriterien wurden die DJs ausgewählt, denen der Brief und der Vertrag zugeschickt wurde? [...]
Am 27. April 2007 um 22:02 Uhr
[...] Auch nachdem uns die IFPI unsere Fragen zu dem umstrittenen DJ-Vertrag beantwortet hat, war uns noch nicht ganz alles klar. Deshalb haben wir bei der IFPI Schweiz nochmals nachgefragt. [...]
Am 9. Mai 2007 um 06:53 Uhr
Hallo zusammen
Ich habe wegen der Vorgehensweise der IFPI (http://www.ifpi.ch) ein Forum eröffnet, mit dem Ziel, dass sich die DJ’s eine gemeinsame Strategie erarbeiten.
Der Diskussions-Thread ist nur für Mitglieder zugänglich. Würde mich freuen, wenn Ihr den Link an Euch bekannte DJ’s vermittelt und/oder selber mitmacht.
Andresse: http://forum.dj-slamjam.ch
Gruss, DJ SlamJam