YouTube-Nutzer dürfen auf GEMA-Repertoir zurückgreifen
10. November 2007 von bernhardZum Start der deutschen Plattform konnte sich YouTube mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA einigen. Ab sofort können deutsche Nutzer von YouTube auf das «Weltrepertoire» musikalischer Werke der GEMA zurückgreifen, ohne befürchten zu müssen, sich dabei strafbar zu machen. Diese Einigung ermögliche die Nutzung von GEMA-Musik sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos. Der Kooperation seien langwierige Verhandlungen über die Entgelte für die Nutzungsrechte vorhergegangen. Über Details der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart.
GEMA Pressemitteilung
YouTube Deutschland
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Kleine Anmerkung: Solange dieses Recht bei den Autoren liegt, darf der Rechtsinhaber nicht selber bestimmen, ob ein Musikstück mit einem anderen Werk verbunden werden darf. Deshalb ist es deutschen YouTube-Nutzern nach wie vor nicht erlaubt, SUISA-Werke in ihren YouTube-Videos zu verwenden.