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	<title>Digitale Allmend</title>
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		<title>Freiheit und Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 18:52:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Urs</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Lesegruppe]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Welche Diskurse und Denkstr&#246;mungen haben zur Herausbildung des geistigen Eigentums gef&#252;hrt? Wie werden Urheberrechte legitimiert? Diese Fragen sind keineswegs nur von historischem Interesse. Sie spielen auch in aktuellen Auseinandersetzungen eine Rolle, in denen verschiedene Player ihre Interessen zu begr&#252;nden versuchen.
Im Januar hat die Lesegruppe der Digitalen Allmend einen historischen &#220;bersichtsartikel diskutiert. Nun wenden wir uns [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Welche Diskurse und Denkstr&#246;mungen haben zur Herausbildung des geistigen Eigentums gef&#252;hrt? Wie werden Urheberrechte legitimiert? Diese Fragen sind keineswegs nur von historischem Interesse. Sie spielen auch in aktuellen Auseinandersetzungen eine Rolle, in denen verschiedene Player ihre Interessen zu begr&#252;nden versuchen.</em></p>
<p>Im Januar hat die Lesegruppe der Digitalen Allmend einen historischen <a href="http://blog.allmend.ch/2010/01/29/zur-historischen-entwicklung-von-urheberrecht-und-geistigem-eigentum/" class="liinternal">&#220;bersichtsartikel</a> diskutiert. Nun wenden wir uns den Konzepten der Aufkl&#228;rung und ihrem Einfluss auf das Urheberrecht zu. Die Ideen eilten der Rechtsetzung weit voraus. W&#228;hrend Fichte oder die Franz&#246;sische Revolution schon Ende 18. Jahrhundert wesentliche Elemente entwickeln, wird das Urheberrecht erst sp&#228;t im 19. Jh als juristisches Konzept fixiert und dann auch in geltendes Recht umgesetzt.</p>
<p>In seinem Artikel stellt Luf heraus dass „der Mensch als Subjekt verantworteter Freiheit“ den Angelpunkt aufkl&#228;rerischer Rechtsbegr&#252;ndung bildet (1). Den einen Pol bildet ein Bild des Menschen als Subjekt und Person. Den zweiten Pol stellt die Freiheit dar, die jeder Person in gleichem Masse zusteht. Nun wird Freiheit nicht einfach in Richtung Meinungs&#228;usserung oder Mobilit&#228;t im Raum spezifiziert, sondern eng mit Eigentum verbunden.</p>
<p>Eigentum wird als exklusive Verf&#252;gungsgewalt &#252;ber Sachen konzipiert. Dies soll die Handlungsf&#228;higkeit und Freiheit des Individuums konstituieren, indem eine Sph&#228;re vor Eingriffen durch Dritte oder den Staat abgeschirmt wird. Der Sachbegriff und mit ihm das Eigentum wird nun weit &#252;ber Materielles hinaus gefasst und umfasst die ganze rechtlich garantierte Handlungssph&#228;re. Der Aufschwung dieser individualistischen Konzepte war im absolutistischen und st&#228;ndischen 18. Jahrhundert revolution&#228;r und wirkt bis heute weiter.</p>
<p>Es ist offensichtlich, dass dieser weite Eigentumsbegriff sich daf&#252;r eignet, auf kulturelle Produkte angewandt zu werden. In der naturrechtlichen Begr&#252;ndung von Eigentum blickt Locke auf einen imagin&#228;ren Naturzustand. &#220;ber seine Person und das Werk seiner H&#228;nde „hat niemand ein Recht als nur er allein“. Indem ein Individuum einem gemeinsamen Gut etwas durch Arbeit hinzuf&#252;gt, gewinnt es ein Recht an diesem Mehr. In der Diskussion haben wir festgestellt, dass hier nicht nur Konzepte des geistigen Eigentums, sondern auch die Arbeitswerttheorie eines gewissen Karl Marx andocken: Die Arbeiterklasse als soziales Subjekt schafft in der Arbeit Werte, von denen sie enteignet wird.</p>
<p>Ein weit gefasster Eigentumsbegriff hat keineswegs automatisch zu handhabbaren Vorstellungen gef&#252;hrt. Wie nun Werkbegriff, Urheberschaft oder Rechtsanspr&#252;che der Sch&#246;pfer zu fassen seien, dar&#252;ber wurde das ganze 19. Jahrhundert lebhaft geforscht und gestritten. Vorarbeit am Werkbegriff leistete etwa Fichte. Er unterscheidet Ende 18. Jh in einem ersten Schritt das K&#246;rperliche (das Papier) vom Geistigen eines Buchs. Das Papier kann problemlos in Eigentum &#252;bergehen. Beim Geistigen unterscheidet Ficht erneut: Am Inhalt, an den transportierten Gedanken kann kein privates Eigentum begr&#252;ndet werden &#8211; es wird und bleibt Gemeingut. Die Form hingegen entspringt dem sch&#246;pferischen Prozess des Autors und begr&#252;ndet eine unver&#228;usserliches Eigentumsrecht des Autors. Dieser Prototyp des Werkbegriffs entfaltete nur langsam seine Wirkung.</p>
<p>Ein tempor&#228;reres Grosslabor f&#252;r neue Konzepte bildet die Franz&#246;sische Revolution, die mit dem Absolutismus auch die k&#246;niglichen Druckprivilegien st&#252;rzt. Ein gesetzlicher Schutz des „propriété littéraire et artistique“ wird geschaffen. K&#252;nstlerische Werke werden als „die heiligste und pers&#246;nlichste aller Formen des Eigentums“ gefeiert.</p>
<p>Bemerkenswert f&#252;r weite Teile des 19. Jh ist die Tatsache, dass konzeptuell der K&#252;nstler in den Mittelpunkt r&#252;ckte, dies aber lange nur als Angelpunkt f&#252;r Regulierung von Verlagsinteressen diente. Erst sp&#228;t im 19. Jh wurden die Rechte der K&#252;nstler in einer f&#252;r diese selbst n&#252;tzlichen Form gefasst.</p>
<p>Die hier diskutierten Konzepte von individueller Freiheit und individuellen Verf&#252;gungsrechten an geistigen Sch&#246;pfungen bilden eine machtvolle Begr&#252;ndungslinie f&#252;r die Anspr&#252;che von Kulturschaffenden. Sie l&#246;sen aber nicht die Problematik auf, wie diese Interessen mit anderen legitimen Interessen, etwa denen der Allgemeinheit, zu moderieren sind. Sie bestimmen auch keineswegs mechanisch, wie immaterielle Rechte ausgestaltet werden und wie weit sie reichen.</p>
<p>Bei intensivem Gespr&#228;ch sind knisternde Kontroversen in der Lesegruppe diesmal ausgeblieben. Als spannende Frage ist stehen geblieben, ob und wie weit sich kritische Positionen in den letzten Jahren auch gegen die begr&#252;ndenden Basics von individuellen Sch&#246;pferrechten wenden &#8211; etwa Stallmann.</p>
<p><em>1) Luf, Gerhard: Philosophische Str&#246;mungen in der Aufkl&#228;rung und ihr Einfluss auf das Urheberrecht, in Dittrich, Robert (Hg) Woher kommt das Urheberrecht und wohin geht es. Wien 1988.</em></p>
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		<title>ACTA &#8211; Notizen vom IGE Treffen vom 14.1.2010</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 08:11:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ACTA]]></category>

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		<description><![CDATA[Das IGE hat alle interessierten Gruppen in der Schweiz zu einer Informationsveranstaltung zum Thema ACTA am 14.1.2010 eingeladen.
Der Pr&#228;sident der Piratenpartei Schweiz hat fleissig am Treffen beim Institut f&#252;r Geistiges Eigentum (Schweiz) zum Thema ACTA Notizen gemacht. Die sehr ausf&#252;hrlichen Notizen wurden nun mit den Fragen zusammengestellt und sind als PDF ver&#246;ffentlicht. Die Informationsveranstaltung fand [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das IGE hat alle interessierten Gruppen in der Schweiz zu einer Informationsveranstaltung zum Thema ACTA am 14.1.2010 eingeladen.</p>
<p>Der Pr&#228;sident der <a href="http://www.piratenpartei.ch" class="liexternal">Piratenpartei Schweiz</a> hat fleissig am Treffen beim Institut f&#252;r Geistiges Eigentum (Schweiz) zum Thema ACTA Notizen gemacht. Die sehr ausf&#252;hrlichen Notizen wurden nun mit den Fragen zusammengestellt und sind als <a href="http://www.creativecommons.ch/images/docs/Digitale_Allmend/acta_simonet_w_slidetexts_def.pdf" class="lipdf">PDF ver&#246;ffentlicht</a>. Die Informationsveranstaltung fand vor dem ACTA Treffen Ende Januar statt. Solche Informationsveranstaltungen sind grunds&#228;tzlich sehr zu begr&#252;ssen. Leider ist aber ACTA immer noch nicht transparent genug.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Public Domain Day &#8211; Impressionen (II)</title>
		<link>http://blog.allmend.ch/2010/02/06/public-domain-day-impressionen-ii/</link>
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		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 14:39:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Open Content]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[publicdomainday]]></category>

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		<description><![CDATA[Wildprovider hat ein Video mit Impressionen vom Public Domain Day 2010 ver&#246;ffentlicht:

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wildprovider hat ein Video mit Impressionen vom Public Domain Day 2010 ver&#246;ffentlicht:<br />
<object width="560" height="340"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/j-U7xzeK4mE&#038;hl=de_DE&#038;fs=1&#038;"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/j-U7xzeK4mE&#038;hl=de_DE&#038;fs=1&#038;" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="560" height="340"></embed></object></p>
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		<title>Feb 11 &#8211; 2010 &#8211; Protest gegen Berner &#220;bereinkunft</title>
		<link>http://blog.allmend.ch/2010/02/05/feb-11-2010-protest-gegen-berner-uebereinkunft/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 18:56:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Digitale Nachhaltigkeit wird zu folgendem Protest aufgerufen:
Protest gegen die Berner &#220;bereinkunft auf dem Unteren Waisenhausplatz in Bern am 11. Februar 2010
Am Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 13:00 Uhr auf dem Unteren Waisenhausplatz wird Richard Stallman, Mitgr&#252;nder von GNU/Linux einen Protest gegen die Berner &#220;bereinkunft &#252;ber das Urheberrecht f&#252;hren.
Der Protest kritisiert aus mehreren Gr&#252;nden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei <a href="http://www.digitale-nachhaltigkeit.ch/2010/02/richard-stallman/" class="liexternal">Digitale Nachhaltigkeit</a> wird zu folgendem Protest aufgerufen:</p>
<blockquote><p><strong>Protest gegen die Berner &#220;bereinkunft auf dem Unteren Waisenhausplatz in Bern am 11. Februar 2010</strong><br />
Am Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 13:00 Uhr auf dem Unteren Waisenhausplatz wird Richard Stallman, Mitgr&#252;nder von GNU/Linux einen Protest gegen die Berner &#220;bereinkunft &#252;ber das Urheberrecht f&#252;hren.</p>
<p>Der Protest kritisiert aus mehreren Gr&#252;nden die Berner &#220;bereinkunft als inakzeptabel in der Internet-&#196;ra:</p>
<ul>
<li>Das Urheberrecht h&#228;lt viel zu lang.</li>
<li>Werke sollten nur urheberrechtlich gesch&#252;tzt sein, falls sie eine Copyright-Notiz enthalten.</li>
<li>Der &#8220;Drei-Schritte-Test&#8221; f&#252;r Ausnahmen zum Urheberrecht stellt den Urheber &#252;ber die &#214;ffentlichkeit und schr&#228;nkt Freiheiten ein, die die Internet-benutzende &#214;ffentlichkeit haben muss.</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Weitere Details bei <a href="http://www.digitale-nachhaltigkeit.ch/2010/02/richard-stallman/" class="liexternal">Digitaler Nachhaltigkeit</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mitbestimmung bei SUISA &#8211; 32.51% der angemeldeten Personen davon 2.3% an  GV</title>
		<link>http://blog.allmend.ch/2010/01/29/mitbestimmung-bei-suisa-32-51-der-angemeldeten-personen-davon-2-3-an-gv/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 21:25:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[SUISA]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Vielfach haben wir schon geh&#246;rt, dass beispielsweise der Entscheid &#252;ber die Erlaubnis der Nutzung von  Creative Commons Lizenzen durch SUISA Mitglieder gef&#228;llt werden k&#246;nnte. Wir haben deshalb uns auch einmal interessiert, wie es den genau mit den Stimmverh&#228;ltnissen aussieht und nachgefragt:
&#8220;Die SUISA hat derzeit 8871 stimm- und wahlberechtigte Mitglieder sowie 18412 Auftraggeber ohne Stimmrecht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielfach haben wir schon geh&#246;rt, dass beispielsweise der Entscheid &#252;ber die Erlaubnis der Nutzung von  Creative Commons Lizenzen durch SUISA Mitglieder gef&#228;llt werden k&#246;nnte. Wir haben deshalb uns auch einmal interessiert, wie es den genau mit den Stimmverh&#228;ltnissen aussieht und nachgefragt:</p>
<p>&#8220;Die SUISA hat derzeit 8871 stimm- und wahlberechtigte Mitglieder sowie 18412 Auftraggeber ohne Stimmrecht (Stand 30.10.2009).</p>
<p>Beim Eintritt in die SUISA werden Sie zun&#228;chst Auftraggeber. Stimm- und wahlberechtigtes Mitglied sind Sie, sobald Sie &#252;ber 2000 Franken Entsch&#228;digungen erhalten haben, fr&#252;hestens jedoch nach einem Jahr. Wer Mitgliederstatus hat, ist automatisch stimm- und wahlberechtigt.&#8221;</p>
<p>Konkret sind also 32.51 % derjenigen die sich bei der SUISA angemeldet haben Stimmberechtigt. Die SUISA ist &#252;brigens eine Genossenschaft und als Verwertungsgesellschaft m&#252;ssen sie den Mitgliedern ein <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a42.html" class="liexternal">&#8220;ein angemessenes Mitbestimmungsrecht einr&#228;umen&#8221;</a></p>
<p>Die Anzahl Teilnehmenden an der Generalversammlung 2008 war 208. Das w&#228;ren also ca. 2.3% Beteiligung der Stimmberechtigten und 0.007% der Auftraggeber und Stimmberechtigten zusammen. </p>
<p>Der Eintritt kosten Fr. 100.- und dann muss man 2000 Franken Entsch&#228;digung erhalten. Wie wir in einem fr&#252;heren <a href="http://blog.allmend.ch/2007/06/25/suisa-jahresbericht-2006/" class="liinternal">Posting</a> schon einmal geschrieben haben, kann das f&#252;r viele Auftraggeber sehr lange dauern. Nach meinen Verst&#228;ndnis des Jahresbericht haben im Jahre 2008  48.8% nichts erhalten. 23.2 % zwischen 1-99 sFr. Weitere Infos kann man selber im Jahresbericht der <a href="http://www.suisa.ch/index.php?id=94&#038;type=0&#038;jumpurl=fileadmin%2Fuser_upload%2FDownloads%2FPublikationen%2FSUISA-Jahresbericht-2008.pdf&#038;juSecure=1&#038;locationData=94%3A&#038;juHash=775b5bff86" class="liexternal">SUISA auf der Seite 11</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ACTA &#8211; Bericht vom Treffen in der Schweiz vom 12.Januar</title>
		<link>http://blog.allmend.ch/2010/01/29/acta-bericht-vom-treffen-in-der-schweiz-vom-12-januar/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 19:50:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsrevision]]></category>

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		<description><![CDATA[Denis war am ACTA Meeting in Bern. Das Institut f&#252;r geistiges Eigentum hat dazu eingeladen und dar&#252;ber berichtet.
Heute war ich an der ACTA-Informationsveranstaltung beim Eidgen&#246;ssischen Institut f&#252;r geistiges Eigentum (IGE). Dabei haben die f&#252;nf Verhandlungsverantwortlichen vom IGE, von der SECO und der Oberzolldirektion sowie Felix Addor (Vizedirektor) und Emanuel Meyer (Rechtsdienst Urheberrecht) die im Voraus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Denis war am ACTA Meeting in Bern. Das Institut f&#252;r geistiges Eigentum hat dazu eingeladen und dar&#252;ber berichtet.</p>
<blockquote><p>Heute war ich an der ACTA-Informationsveranstaltung beim Eidgen&#246;ssischen Institut f&#252;r geistiges Eigentum (IGE). Dabei haben die f&#252;nf Verhandlungsverantwortlichen vom IGE, von der SECO und der Oberzolldirektion sowie Felix Addor (Vizedirektor) und Emanuel Meyer (Rechtsdienst Urheberrecht) die im Voraus gestellten Fragen der Anwesenden G&#228;ste beantwortet.</p></blockquote>
<p>Sein ganzer <a href="http://www.denissimonet.ch/2010/01/14/acta-informationsveranstaltung-beim-ige/" class="liexternal">Bericht</a>.</p>
<p>Auch die Digitale Allmend war am Treffen dabei. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zur historischen Entwicklung von Urheberrecht und Geistigem Eigentum</title>
		<link>http://blog.allmend.ch/2010/01/29/zur-historischen-entwicklung-von-urheberrecht-und-geistigem-eigentum/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 10:36:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>siss</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Lesegruppe]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Lesegruppe hat aus dem Report des European Communication Council ECC das Kapitel von Hannes Siegrist &#252;ber die historische Entwicklung des Geistigen Eigentums gelesen. (1)
Siegrist betont gleich zu Beginn, dass es sich bei Autorschaft und Geistigem Eigentum um soziale, kulturelle und gesetzliche Konstrukte handle und setzt sich damit deutlich ab von jenen Betrachtungsweisen und Disziplinen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Lesegruppe hat aus dem Report des European Communication Council ECC das Kapitel von Hannes Siegrist &#252;ber die historische Entwicklung des Geistigen Eigentums gelesen. (1)</em></p>
<p>Siegrist betont gleich zu Beginn, dass es sich bei Autorschaft und Geistigem Eigentum um soziale, kulturelle und gesetzliche Konstrukte handle und setzt sich damit deutlich ab von jenen Betrachtungsweisen und Disziplinen, die den Autoren, das Werk oder das Geistige Eigentum ahistorisch als zeitlose, quasi nat&#252;rliche Ph&#228;nomene betrachten.</p>
<p>In der vormodernen St&#228;ndegesellschaft, so breitet es der Text dann aus, lag die Verf&#252;gung &#252;ber Symbole und Formen von Wissen in der Hand weltlicher und kirchlicher Obrigkeiten; dieses Recht begr&#252;ndete sich aus Religion, Tradition und Gewohnheitsrecht. Herrscher, P&#228;pste und freie St&#228;dte verliehen Privilegien: die Universit&#228;ten kontrollierten das medizinische und rechtliche Wissen, Z&#252;nfte das technische Wissen von Handwerkern und Kunstgewerblern, Handelsgesellschaften das Wirtschaftswissen. Dannzumal lag das Druck- oder Publikationsrecht bei Druckern und Verlegern – und nicht etwa bei den Autoren, die gerade nur gelegentlich belohnt wurden. Erst mit dem so genannten «Statute of Anne», dem eigentlichen Beginn eines Urhebergesetzes 1710 in England und &#228;hnlichen Regelungen in Frankreich um dieselbe Zeit, wurde der Verfasser als gesetzlicher Urheber eines Werkes anerkannt. Damit wurde nicht nur der Autor &#252;ber Drucker und Verleger gestellt, indem er per Vertrag die Rechte zur Reproduktion und Verbreitung seines Werkes abtreten konnte, es wurde auch die geistige Arbeit gegen&#252;ber Handels- und Handwerksarbeit h&#246;her gestellt; das Verh&#228;ltnis zwischen materiellen und immateriellen Anteilen eines Werks war neu definiert.</p>
<p>Der Autor in einem modernen Verst&#228;ndnis als kreatives Individuum taucht dann aber erst in der Folge der Aufkl&#228;rung auf: Die Abl&#246;sung von Traditionen und althergebrachten Mustern und ein Bewusstsein f&#252;r das freie Denken bringen ihn in der zweiten H&#228;lfte des 18. Jahrhunderts als Erfinder und Sch&#246;pfer von Werken eigentlich erst hervor.</p>
<p>Schriftsteller und Autoren haben sich in der Folge auch &#252;ber die auff&#252;hrenden K&#252;nstler und angewanden K&#252;nste gesetzt. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde diese Hierarchie aufgrund von Ver&#228;nderungen in der Arbeitsteilung in Theater, Film und Fernsehproduktion in Frage gestellt: Produzenten, Regisseure, Schauspieler und Musiker machten den kreativen Anteil ihrer Arbeit und den Anspruch an dessen Originalit&#228;t mehr und mehr geltend. Das 20. Jahrhundert schliesslich hat eine v&#246;llige Umgestaltung dessen gesehen, was als Kreativit&#228;t gilt: von der seltenen sch&#246;pferischen Begabung des Genies zu einem allgemeinen menschlichen Attribut. Parallel dazu kommen in der modernen, kommerzialisierten Massen- und Popul&#228;rkultur immer mehr Werke verschiedenster Gattungen unter den Schutz eines Copyrights, die oft sogar nicht einmal den Anspruch an Originalit&#228;t vertreten, beispielsweise elektronisch unterst&#252;tzte Mixtures von Bild und Ton.</p>
<p>Der Historiker der Lesegruppe merkt zum geschichtlichen Abriss des Textes kritisch an, dass er da und dort gern genauere Beispiele und Daten gehabt h&#228;tte, die Siegrist hier zumeist schuldig bleibt. Der Text ist tats&#228;chlich sehr summarisch, zeichnet aber anschaulich und lesbar die groben Entwicklungslinien nach.</p>
<p>Kein Blick in die Zukunft: Die historische Forschung zeige – Siegrist weist mehrfach darauf hin – dass das Prinzip des Geistigen Eigentums eigentlich nie nur der Abgeltung der Autoren gedient habe, sondern dass der Zweck immer gleichfalls war, das dynamische Zusammenspiel von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft sicher zu stellen und einen Ausgleich zwischen den Rechten der Autoren, der Verleger und dem &#246;ffentlichen Interesse zu schaffen. (So sprach schon der «statute of Anne», der eigentliche Meilenstein in der Urheberrechtsgeschichte, einem Schriftsteller zwar ein urheberrechtliches Eigentum an seinem Werk zu, das f&#252;r die n&#228;chsten 14 Jahre gesichert sein sollte. Dazu war eine Erneuerung seiner Rechte um weitere 14 Jahre m&#246;glich, solange der Autor noch lebte.) Gleichzeitig wurde aber damit auch schon der «Public Domain» geschaffen, was bedeutet, dass der Eigent&#252;mer des Urheberrechts nach Ablauf dieser Zeit auf den Gebrauch seines Werkes keinen Einfluss mehr hatte.<br />
Bef&#252;rchtungen, dass Konzepte des Geistigen Eigentums aus der Kontrolle geraten und das Ende jeder Autorschaft bevorstehe, k&#246;nnen also durchaus in dieser Tradition der Kontroversen, aber auch Bem&#252;hungen um den Ausgleich zwischen individuellem und &#246;ffentlichem Gut gelesen werden. Das Ver&#228;nderungspotential der Digitalisierung und des Internets ist aber auch in diesem Bereich gewaltig und &#228;usserst dynamisch. Nicht nur wird die vorherige Zuschreibung von Wissen, F&#228;higkeiten, Fertigkeiten und Werken zu traditionellen Berufsst&#228;nden und Inhabern mehr und mehr in Frage gestellt und ist der Schutz entlang nationaler Grenzen kaum mehr zu gew&#228;hrleisten. Wenn der Wert einer Autorschaft heute weniger durch deren intellektuelle Errungenschaft bestimmt wird als durch die Nachfrage, ver&#228;ndern sich auch soziale, &#246;konomische und kulturelle Rangordnungen. Wie unter diesen ver&#228;nderten Bedingungen produktive Begleichungen zu gew&#228;hrleisten w&#228;ren, l&#228;sst der Text verst&#228;ndlicherweise offen.</p>
<p><em>1 Hannes Siegrist: The History and Currrent Problems of Intellectual Propery (1600-2000); in: Axel Zerdick &#8230; et al.: E-Merging Media. Communication and the Media Economy of the Future. European Communication Council Report. Berlin, 2005. (D: E-Merging Media. Kommunikation und Medienwirtschaft der Zukunft. Berlin, 2004).</em></p>
<p><em>European Communication Council ECC: Gruppe vorwiegend europ&#228;ischer Kommunikationswissenschaftler. Der erste &#246;konomisch ausgerichtete Bericht «Die Internet-&#214;konomie – Strategien f&#252;r die digitale Wirtschaft» erschien 1999 als European Communication Council Report und befasste sich mit dem Einfluss neuer Technologien auf die Medien- und Kommunikationsindustrie. Dieser dritte Bericht des ECC untersucht aus unterschiedlichen Blickwinkeln den Wandel der Medienlandschaft.</em></p>
<p><em>Hannes Siegrist: Prof. Dr. habil., Universit&#228;t Leipzig, Bereich vergleichende Kultur- und Gesellschaftsgeschichte</em></p>
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		<title>Public Domain Manifest ver&#246;ffentlicht</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Jan 2010 07:07:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[Public Domain]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Communia hat das Public Domain Manifest ver&#246;ffentlicht. Das Public Domain Manifest soll daran erinnern, dass es einen gemeinsamen Pool von Werken gibt, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder die frei verwendet werden d&#252;rfen. Das Manifest beschreibt was der Public Domain ist und gibt Vorschl&#228;ge zur F&#246;rderung des Public Domains.
The Public Domain Manifesto aims at reminding [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.communia-project.eu" class="liexternal">Communia</a> hat das Public Domain Manifest ver&#246;ffentlicht. Das Public Domain Manifest soll daran erinnern, dass es einen gemeinsamen Pool von Werken gibt, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder die frei verwendet werden d&#252;rfen. Das Manifest beschreibt was der Public Domain ist und gibt Vorschl&#228;ge zur F&#246;rderung des Public Domains.</p>
<blockquote><p>The Public Domain Manifesto aims at reminding citizens and policy-makers of a common wealth that, since it belongs to all, it is often defended by no-one. In a time where we for the first time in history have the tools to enable direct access to most of our shared culture and knowledge it is important that policy makers and citizens strengthen the legal concept that enables free and unrestricted access and reuse.</p></blockquote>
<p>Zum <a href="http://www.publicdomainmanifesto.org/" class="liexternal">Public Domain Manifest</a></p>
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		<title>Bericht und Protokoll Meeting Creative Commons Switzerland 18.1.2010</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Jan 2010 10:22:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allmend]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Montag 18.1.2010 hatten wir eine rege Diskussion mit vielen an Creative Commons Switzerland interessierten Personen. Debatiert wurde &#252;ber viele verschiedene Themen, wie weitere Bekanntmachung von Creative Commons, Organisation, Veranstaltungen und Projekte von Teilnehmenden. Weitere Infos gibt es im Protokoll.
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Montag 18.1.2010 hatten wir eine rege Diskussion mit vielen an Creative Commons Switzerland interessierten Personen. Debatiert wurde &#252;ber viele verschiedene Themen, wie weitere Bekanntmachung von Creative Commons, Organisation, Veranstaltungen und Projekte von Teilnehmenden. Weitere Infos gibt es im <a href="http://www.creativecommons.ch/images/docs/100118_protokoll_cc_meeting01.pdf" class="lipdf">Protokoll</a>.</p>
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		<title>Illegales Filesharing: Internetbenutzerin verurteilt</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 11:51:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>daniel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
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		<description><![CDATA[Indymedia berichtet &#252;ber die Verurteilung einer Person im Tessin zum Thema Filesharing

Sie hatte 270 Videos und 4&#8242;200 Musikst&#252;cke heruntergeladen	 
 	BELLINZONA &#8211; Es handelt sich um eine absolute Premiere f&#252;r den Kanton Tessin und um einen der ersten F&#228;lle in der ganzen Eidgenossenschaft. Eine Achtzehnj&#228;hrige aus der Gegend von Locarno wurde verurteilt, weil sie verschiedene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://ch.indymedia.org/itmix/2010/01/73381.shtml" class="liexternal">Indymedia</a> berichtet &#252;ber die Verurteilung einer Person im Tessin zum Thema Filesharing</p>
<blockquote><p>
<i>Sie hatte 270 Videos und 4&#8242;200 Musikst&#252;cke heruntergeladen</i>	 </p>
<p> 	BELLINZONA &#8211; Es handelt sich um eine absolute Premiere f&#252;r den Kanton Tessin und um einen der ersten F&#228;lle in der ganzen Eidgenossenschaft. Eine Achtzehnj&#228;hrige aus der Gegend von Locarno wurde verurteilt, weil sie verschiedene P2P (&#8220;peer to peer&#8221;) Programme verwendet hatte, um Tausende von Audio- und Videodateien herunterzuladen und Andern zur Verf&#252;gung zu stellen.<br />
Wie RSI [Radiotelevisione Svizzera Italiana] berichtet, hat sich die Jugendlich schuldig gemacht, 270 Videos und 4&#8242;200 Lieder heruntergeladen und weitergegeben zu haben; eine Tat, f&#252;r welche das M&#228;dchen zu einer Strafe von 30 Tagess&#228;tzen verurteilt wurde, bedingt auf Bew&#228;hrung, und zur Zahlung einer Strafe von 400 Schweizer Franken. Da der Entscheid nicht angefochten wurde, tritt der vom Gerichtsbeisitzer Amos Pagnamenta unterzeichnete Beschluss unmittelbar in Kraft. Ein Urteil, das allen Download- und Filesharing-Liebhabern als Mahnung dienen wird; Wer ein P2P-Programm benutzt, ist dieser Gefahr ausgesetzt, angesichts der Tatsache, dass die Anzeige einer der Gesellschaften zum Schutz der Autorenrechte gen&#252;gt. </p>
</blockquote>
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